Europaweit gibt seit diesem Jahr eine neue Datenschutz-Grundverordnung. Sie stärkt die Rechte von Verbrauchern und Patienten, indem sie mehr Transparenz zum Umgang mit Daten herstellt.
„In der Übergangszeit bedeutet das einigen Aufwand. Auch von unseren Patienten benötigen wir zur Verarbeitung ihrer Daten neue Einwilligungen“, erklärt Dr. Markus Gau.
Zahnärzte und Verwaltungsteam haben den Umgang mit Patientendaten in der Praxis mit dem neuen Recht abgeglichen. „Die Datensicherheit für die Patienten wird dadurch höher, Fehlerquellen beseitigt – und das ist auf jeden Fall sinnvoll.“