Generell gilt: Unnötige Wege, Termine und soziale Kontakte sollten aktuell besser unterbleiben, weil so Infektionsketten erfolgreich vermieden werden können.
John Ziebuhr, der Leiter des Instituts für Medizinische Virologie der Universität Gießen, sagt dazu: „Wenn man also keine Zahnschmerzen hat, sollte man aus meiner Sicht jetzt nicht zum Zahnarzt gehen. Vorsorgeuntersuchungen etwa müssen jetzt erstmal warten.“ Der Zahnarzt oder die Helferin sei durchaus gefährdet, sich bei einem infizierten Patienten anzustecken, führt Prof. Ziebuhr aus.
Angst vor dem Gang in die Praxis müsse man nicht haben, unterstreicht die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: Man könne sich beim Besuch einer Zahnarztpraxis in Deutschland auf ein sehr hohes festgelegtes Hygieneniveau verlassen.
Der Patient könne sich daher kaum beim Zahnarzt anstecken: „Das Risiko einer Weitergabe an den Patienten ist vergleichsweise gering, wenn der Zahnarzt einen chirurgischen Mundschutz und Handschuhe trägt – sie kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden“, so der Experte.
Grundsätzlich gilt: Zahnarztbesuche sind weiterhin möglich, betont die Bundeszahnärztekammer. Sie bittet aber Patienten, die Symptome haben, begründete Verdachtsfälle sind oder bestätigt an COVID-19 erkrankt sind, nicht in die Praxis zu kommen. Sie sollten sich zunächst telefonisch beim Zahnarzt melden. Er kann am besten entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.